Diözesanjugendplan
Richtlinien
Maßnahmen der Glaubensbildung, Pilgerwege und Wallfahrten
Auseinandersetzung mit Glaubensfragen Tages- und Mehrtagesveranstaltungen sowie Wochenenden (bis zu 5 Tage): 8,50 € pro Tag und Teilnehmer/-in
Tage der Orientierung, Schülerinnen- und Schülertage (inkl. Maßnahmen der Schulpastoral/-seelsorge an den Bischöflichen Schulen im Bistum Limburg)
Tages- und Mehrtagesveranstaltungen sowie Wochenenden (bis zu 5 Tage): 8,50 € pro Tag und Teilnehmer/-in
Politische, kulturelle und soziale Bildung
Tages- und Mehrtagesveranstaltungen sowie Wochenenden (bis zu 5 Tage): 8,50 € pro Tag und Teilnehmer/-in
Mitarbeiter/-innenschulung
Schulung von Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit (gilt auch für Mitarbeiter/-innen über 27 J.)
- Tages- und Mehrtagesveranstaltungen sowie Wochenenden (bis zu 5 Tage): 8,50 € pro Tag und Teilnehmer/-in
- Veranstaltungen mit mind. 2 Zeitstunden: 26,00 € pro Nachmittag/Abend
Freizeiten und Ferienspiele
Förderung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen Mindestens 4 und bis zu 14 Tage: Für je vollendete 7 Teilnehmer/-innen wird ein/-e Mitarbeiter/-in ab 15 Jahre mit einem Betrag von 3,50 € pro Veranstaltungstag gefördert. Alle Mitarbeiter/-innen ab 15 Jahre, die an einer Gruppenleiter/-innenschulung teilgenommen haben, werden mit einem Betrag von 8,50 € pro Veranstaltungstag gefördert (Nachweis erforderlich).
Zelte und Lagermaterial
Nur inventarisiertes Material (kein Verbrauchsmaterial) sowie Reparaturen des Lagermaterials (Rechnungskopie einer Fachfirma erforderlich) 30% der Gesamtkosten, max. jedoch 800,00 €;
Licht- und Tontechnik für Jugendgottesdienste
Ausleihe: 50% der Gesamtkosten, max. jedoch 500 Euro. Kann pro Antragsteller/-in (Einrichtung, Pfarrei, etc.) höchstens zwei Mal pro Jahr beantragt werden. Anschaffung: 50 % der Gesamtkosten, max. jedoch 1.500 Euro. Kann pro Antragsteller/-in (Einrichtung, Pfarrei, etc.) höchstens alle zwei Jahre beantragt werden.
Innovative Sondermaßnahmen und Offene Jugendarbeit
Für besondere Maßnahmen, Projekte, etc. Einrichtungen der offenen Jugendarbeit können pro Jahr mit maximal 250,-€ bezuschusst werden.
Verfahren
Vorplanung
- Die Vorplanung soll der Zuschussverwaltung 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.
- Die Zusendung kann auf dem Postweg oder per Fax oder per E-Mail erfolgen. Vorgeplante Maßnahmen, die ausfallen, bitte umgehend unter Angabe des Aktenzeichens melden.
- Zuschüsse für Sondermaßnahmen/Offene Jugendarbeit sowie Technikanschaffungen können formlos per E-Mail an a.noll@bistumlimburg.de beantragt werden.
Verwendungsnachweis
- Der Verwendungsnachweis muss 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahmen vorliegen, sonst entfällt der Anspruch auf einen Zuschuss.
- Dem Verwendungsnachweis sind beizufügen: Inhaltliches Programm, Teilnehmer/-innenliste (im Original) enthält Vor- und Zuname, Wohnort, Geburtsjahr und eigenhändige Unterschrift aller Teilnehmer/-inne, Kostenzusammenstellung mit Originalunterschrift und Kopie der Hausrechnung.
- Die Zusendung der Abrechnungsunterlagen erfolgt auf dem Postweg: Bischöfliches Ordinariat, Dezernat Kinder, Jugend und Familie, Zuschussverwaltung, Postfach 1355, 65533 Limburg
Sonstiges
- Der/Die Antragsteller/-in hat alle Originalbelege für 10 Jahre aufzubewahren. Die Belege können von der Zuschussverwaltung stichprobenartig angefordert und überprüft werden.
- Es werden nur noch die neuen Formulare ab 2018 annerkannt.
- Bitte bei der Vorplanung und dem Verwendungsnachweis unbedingt die IBAN-Nr. des Hauptkontos der Pfarrei neuen Typs angeben. (Andere Konten können systembedingt nicht mehr berücksichtigt werden.)
- Alle Daten werden vom Bischöflichen Ordinariat Limburg ausschließlich zum Zwecke der finanziellen Förderung von Maßnamen verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
Allgemeine Hinweise
- Der Diözesanjugendplan fördert Maßnahmen der außerschulischen (Glaubens-)Bildung für Kinder und Jugendliche im Bistum Limburg.
- Die Förderung ist durch die Budgetierung des Diözesanjugendplans begrenzt.
- Antragsberechtigt sind Katholische Pfarreien, Katholische Fachstellen für Jugendarbeit, Jugendkirchen, Mitgliedsverbändeim BDKJ (nur Glaubensbildung, Zelte und Lagermaterial), Einrichtungen der Schulpastoral/-seelsorge, die von Pfarreien getragen wird, sowieK atholische Einrichtungen im Bistum Limburg. Gefördert werden ausschließlich Teilnehmer/-innen und Betreuer/-innen, die ihren Wohnsitz im Bistum Limburg haben. Zuschussberechtigt sind Teilnehmer/-innen zwischen 6 und 27 Jahren. Die Altersgrenze gilt als eingehalten, wenn die Teilnehmer/-innen im laufenden Jahr das angegebene Alter erreichen.
- Die Zuschusssumme kann nicht höher sein als die tatsächlichen Ausgaben.
- Pro Veranstaltungstag ist ein inhaltliches Programm von mindestens 6 Zeitstunden erforderlich, halbe Veranstaltungstage mit mindestens 3 Stunden können mit 4,50 € pro Teilnehmer/-in bezuschusst werden. An- und Abreisetag werden bei Veranstaltungen von mehr als zwei Tagen dann als volle Tage anerkannt, wenn für den Anreise- und Abreisetag zusammen 6 Zeitstunden Programm nachgewiesen werden.
- Es werden Maßnahmen mit mindestens 7 Teilnehmer/-innen gefördert. Pro 7 Teilnehmer/-innen kann ein/e pädagogische/r Mitarbeiter/-in mit 8,50 € pro Veranstaltungstag gefördert werden (Ausnahme Freizeiten und Ferienspiele). Bei Teilnehmenden beiderlei Geschlechts kann bereits ab 7 Teilnehmer/-innen ein/e weitere/r pädagogische/r Mitarbeiter/in des jeweils anderen Geschlechts gefördert werden, wenn es sich um eine Maßnahme mit Übernachtung handelt. Wenn Menschen mit Beeinträchtigung an der geplanten Maßnahme teilnehmen, werden pro 2 beeinträchtigte/r Teilnehmer/-innen ein/-e Betreuer/-in mit 8,50 € pro
Veranstaltungstag gefördert. Die pädagogischen Mitarbeiter/-innen und Betreuer/- innen müssen zum Zeitpunkt der Veranstaltung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Der Träger der Maßnahme stellt sicher, dass alle pädagogischen Mitarbeiter/- innen und Betreuer/-innen an einer Gruppenleiter/-innenschulung teilgenommen haben. - Gemäß der Präventionsordnung des Bistums Limburg stellt der Träger der Maßnahme sicher, dass alle pädagogischen Mitarbeiter/-innen und Betreuer/-innen durch eine Schulung, Informations- oder Sensibilisierungsmaßnahme Kenntnisse im Bereich der Prävention vor sexualisierte Gewalt erlangt haben, insbesondere über Verfahrenswege im Fall von Vermutung und Verdacht von sexualisierter Gewalt. Ebenfalls gemäß der Präventionsordnung sowie den Ausführungsbestimmungen der Präventionsordnung sind ab dem Jahr 2021 nur noch die Antragsteller zuschussberechtigt, die gegenüber der Koordinationsstelle Prävention ein Institutionelles Schutzkonzept vorgelegt haben, es sei denn, der Antragsteller hat bei der Koordinationsstelle Prävention schriftlich einen hinreichend begründeten Antrag auf Verlängerung der Vorlagefrist gestellt.
- Nicht gefördert werden Maßnahmen der ordentlichen Pfarrseelsorge z.B. Vorbereitung zur Firmung, Erstkommunionvorbereitung, Erstbeichte sowie Vorbereitungskurse für Ministrant/-innen oder Chorproben (Ausnahme: Wochenendveranstaltungen mit mindestens einer Übernachtung und bei Kinder- und Jugendchören muss zusätzlich die Auseinandersetzung mit den Inhalten von geistlichem Liedgut aus dem Programm hervorgehen). Veranstaltungen, die schon durch andere überpfarrliche, kirchliche Zuschussgeber gefördert werden, sind nicht bezuschussungsfähig. Alkoholische Getränke und Pfand dürfen nicht in die Gesamtkosten einbezogen werden.