Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Merkblatt zur Schulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Arbeitgeber sollen gemäß § 12 Absatz 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in geeigneter Art und Weise auf die Unzulässigkeit von Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben.
Zur Erfüllung dieser Pflicht führt das Bistum Limburg, ebenso wie andere Diözesen, der Deutsche Caritasverband, die Evangelischen Kirchen und das Diakonische Werk der EKD eine gleichartige Schulung durch. Diese kann über das Internet (www.agg-schule.de) erfolgen. Beschäftigte, die keinen Internet-Anschluss, aber einen PC haben, können die Schulung mittels einer CD-Rom absolvieren, die in der Rechtsabteilung oder beim zuständigen Pastoralen Raum ausgeliehen werden kann. Wer keinen Internet-Anschluss und keinen PC-Zugang hat, kann sich das Lernheft (unter www.agg-schule.de/lernheft) vom Dienstvorgesetzten ausdrucken lassen.
Jede und jeder Beschäftigte sollen diese Schulung durchführen.
Ist die PC-Schulung erfolgreich, so erhalten Sie nach Durchführung eines Testes ein Zertifikat, das nach Ihrer Unterschrift über Ihren Dienstvorgesetzten der Abteilung Zentrale Personalverwaltung beim Bischöflichen Ordinariat in Limburg bzw. dem zuständigen Rentamt zugeleitet werden soll, damit es in die Personalakte aufgenommen wird. Sie haben einen Anspruch darauf, dass die Schulung während ihrer Arbeitszeit absolviert wird.
Der Arbeitgeber hat zu keiner Zeit die Möglichkeit, zu ermitteln, an welchem Stand der Schulung Sie sind bzw. welche Fragen Sie wie beantwortet haben.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen Ihre Dienstvorgesetzten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Personalverwaltung sowie der Rentämter gerne zur Verfügung
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